AGB
Kinderbetreuung Hürlimann, Sandra Hürlimann
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Betreuungsverhältnisse zwischen Sandra Hürlimann («Tagesmutter») und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten («Auftraggeber»).
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder mündlich mit anschliessender schriftlicher Bestätigung. Der Betreuungsvertrag kommt mit Unterzeichnung beider Parteien zustande und regelt Betreuungstage, -zeiten sowie den Kostenansatz individuell.
3. Betreuungszeiten
Die vereinbarten Betreuungszeiten sind verbindlich. Änderungen sind nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit möglich.
4. Kosten und Zahlungsbedingungen
Die Kosten richten sich nach dem individuell vereinbarten Betreuungspensum. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich im Voraus. Der Betrag ist jeweils bis am 25. des Vormonats per Überweisung zu begleichen.
5. Kündigungsfrist
Der Betreuungsvertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat auf Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden.
6. Abwesenheit / Krankheit des Kindes
Bei Abwesenheit oder Krankheit des Kindes bleibt die Betreuungsgebühr geschuldet, da der Platz reserviert bleibt.
7. Verhinderung der Tagesmutter
Bei Krankheit oder Verhinderung der Tagesmutter entfällt die Betreuung für die betroffenen Tage. Die Gebühr für diese Tage entfällt entsprechend.
8. Ferien und Schliesszeiten
Die jährlichen Schliesszeiten (Ferien der Tagesmutter) werden den Eltern rechtzeitig, mindestens 4 Wochen im Voraus, mitgeteilt.
9. Bringen und Abholen
Die Kinder werden grundsätzlich von den Erziehungsberechtigten oder einer autorisierten Person zu den vereinbarten Zeiten gebracht und abgeholt. Gegen einen Aufpreis kann das Bringen und Abholen auch durch die Tagesmutter übernommen werden – dies ist vorgängig zu vereinbaren. Verspätungen sind der Tagesmutter umgehend zu melden.
10. Kindersitze
Für den Transport im Fahrzeug sind die Kinder mit einem geeigneten, den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Kindersitz auszustatten, welcher von den Eltern gestellt wird.
11. Verpflegung und Allergien
Die Verpflegung während der Betreuungszeit ist im Betreuungspreis inbegriffen. Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Ernährungsbedürfnisse des Kindes sind der Tagesmutter vor Betreuungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind umgehend zu melden.
12. Haftung und Versicherung
Die Tagesmutter haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht. Für Schäden, die durch das Kind verursacht werden, sowie für Unfälle ausserhalb der Betreuungszeit haftet sie nicht. Eine private Haftpflichtversicherung des Kindes durch die Eltern wird vorausgesetzt.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nur für die Organisation der Betreuung verwendet.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Baar ZG.